Absage für den Studienplatz – Holen Sie sich juristische Unterstützung

Anwaltin im Büro

Seit Jahren planen Sie Ihren Studiengang. Also bewerben Sie sich bei Ihrer Traumuniversität und hoffen auf einen der begehrten Studienplätze. Nach einigen Wochen kommt aber die Ernüchterung, denn Sie wurden abgelehnt. Das ist nicht nur sehr ärgerlich, sondern oftmals haben Sie Ihre gesamte Zukunft auf diesen Studienplatz ausgelegt. Gerade bei zulassungsbeschränkten Fächern ist es aber nicht überraschend, wenn viele Bewerber abgelehnt werden, doch müssen Sie sich das gefallen lassen? Es gibt durchaus Möglichkeiten, wie Sie mithilfe eines Anwalts Ihren Studienplatz einklagen können. Allerdings müssen dafür gewisse Anforderungen erfüllt werden.

Was hält Sie auf?

Immer mehr Menschen möchten studieren, weshalb Hochschulen den Andrang mit dem sogenannten „Numerus clausus“ (NC) regulieren. Es handelt sich dabei um eine Mindestnote, welche der Bewerber/die Bewerberin mitbringen muss, damit er/sie an der Schule und zum Studiengang angenommen wird. Bei einigen Fächern, wie Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie, gelten diese Zulassungsbeschränkungen in ganz Deutschland. Insofern benötigen Sie zur Einschreibung Bestnoten im Abitur. Ist das nicht der Fall, könnten Sie von der Universität abgelehnt werden. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, sich dennoch einzuklagen. Das bedeutet, Sie beauftragen einen Anwalt, welcher eine Studienplatzklage eröffnet.

Die Voraussetzungen für eine Klage

Es ist nicht möglich, dass eine Studienplatzklage Master Psychologie, Architektur oder ein anderes Fach immer erfolgreich ist. Der Grund ist, dass viele unterschiedliche Faktoren bei der Klage eine Rolle spielen. In erster Linie wird bei einer Studienplatzklage geprüft, ob die von der Universität gestellten Ausbildungsplätze tatsächlich alle vergeben sind. Sollte das nämlich nicht der Wirklichkeit entsprechen und der potenzielle Student wurde nur aufgrund des NC abgelehnt, widerspricht das dem Grundrecht nach Artikel 12 (Jeder Bürger hat die freie Berufswahl).

Nur, wenn alle Studienplätze restlos vergeben sind, ist die Ablehnung von Studenten rechtswirksam. Jetzt spielt es auch keine Rolle mehr, ob Sie einen guten oder schlechten NC besitzen. Sollten aber noch Plätze frei sein und Sie wurden dennoch abgelehnt, ist es potenziell möglich, dass Sie sich in jeden Studiengang einklagen können. Unwichtig, ob Staatsexamen, Bachelor oder Master.

Wenden Sie sich an einen Profi

Eine Studienplatzklage können Sie nicht allein einleiten, sondern Sie benötigen die Hilfe eines Profis. In jeder größeren Stadt gibt es eine beachtliche Auswahl an Anwälten, wobei Sie sich für einen Vertreter entscheiden sollten, welcher „Schulrecht“ zu seinen Expertisen zählt. Bevor die Klage eingereicht werden kann, muss ein umfangreiches Beratungsgespräch stattfinden.

Bei diesem sagt Ihnen der Anwalt die Fachanwältin im Hochschulbereich, welche Möglichkeiten Sie haben und ob die Klage von Erfolg gekrönt sein kann. Immerhin gibt es auch Studienplatzklagen, welche zwecklos sind. Das ist der Fall bei überaus begehrten und/oder stark beschränkten Studienfächern. Falls der Anwalt aber eine Chance auf Erfolg wittert, sollten Sie die Studienplatzklage einreichen. Grundsätzlich müssen Sie sich jetzt um nichts mehr kümmern, sondern Ihr Anwalt übernimmt die gesamte Arbeit.

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Gina Sanders – stock.adobe.com

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